Vom BAföG zum Gehalt: Was ändert sich bei den Steuern, wenn du vom Studentenleben ins Berufsleben wechselst?

Vom BAföG zum Gehalt: Was ändert sich bei den Steuern, wenn du vom Studentenleben ins Berufsleben wechselst?

Der Übergang vom Studium in den ersten Job ist ein großer Schritt – nicht nur im Alltag, sondern auch finanziell. Plötzlich bekommst du ein regelmäßiges Gehalt, zahlst deutlich mehr Steuern und musst dich mit Themen wie Lohnsteuer, Sozialabgaben und Rentenversicherung auseinandersetzen. Hier erfährst du, was sich steuerlich ändert, wenn du vom BAföG-Empfänger zur Arbeitnehmerin oder zum Arbeitnehmer wirst – und wie du dich am besten darauf vorbereitest.
Vom BAföG zur Lohnsteuer – ein neuer finanzieller Rahmen
Während des Studiums ist dein Einkommen meist gering. BAföG-Leistungen sind grundsätzlich steuerfrei, da sie als staatliche Förderung gelten. Auch Nebenjobs bleiben oft unter dem steuerfreien Grundfreibetrag, sodass du kaum oder gar keine Steuern zahlst.
Mit dem ersten Vollzeitjob ändert sich das deutlich: Dein Einkommen steigt, und damit auch deine Steuerpflicht. Du zahlst nun Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (in den meisten Fällen entfällt dieser inzwischen) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Außerdem werden automatisch Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung von deinem Bruttogehalt abgezogen.
Steuerklasse und Lohnsteuerabzug
Wie viel Lohnsteuer du zahlst, hängt von deiner Steuerklasse ab. Als Berufseinsteigerin oder Berufseinsteiger bist du in der Regel in Steuerklasse I eingestuft. Wenn du verheiratet bist oder Kinder hast, kann eine andere Steuerklasse günstiger sein. Es lohnt sich, das frühzeitig zu prüfen, da die Steuerklasse direkten Einfluss auf dein monatliches Nettogehalt hat.
Die Lohnsteuer wird automatisch von deinem Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Du musst dich also nicht selbst darum kümmern – aber du kannst am Jahresende durch eine Steuererklärung eventuell Geld zurückbekommen.
Neue Abzüge und neue Vorteile
Mit dem ersten Gehalt kommen auch neue Abzüge, aber gleichzeitig eröffnen sich dir steuerliche Vorteile. Zu den wichtigsten Punkten gehören:
- Werbungskosten: Das Finanzamt berücksichtigt automatisch eine Pauschale von 1.230 € (Stand 2024). Wenn du höhere beruflich bedingte Ausgaben hast – etwa für Arbeitsmittel, Fachliteratur oder Fahrtkosten – kannst du diese zusätzlich geltend machen.
- Fahrtkosten zur Arbeit: Für jeden Arbeitstag kannst du 0,30 € pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ansetzen.
- Beiträge zu Gewerkschaften oder Berufsverbänden: Diese kannst du ebenfalls als Werbungskosten absetzen.
- Sonderausgaben: Dazu zählen z. B. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Spenden oder Kirchensteuer.
Diese Abzüge mindern dein zu versteuerndes Einkommen und können deine Steuerlast spürbar senken.
Rentenversicherung und Altersvorsorge
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zahlst du automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Der Beitrag wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen, ebenso wie der Anteil deines Arbeitgebers. Zusätzlich kannst du freiwillig in eine betriebliche Altersvorsorge oder private Rentenversicherung einzahlen. Diese Beiträge sind oft steuerlich begünstigt, da sie dein zu versteuerndes Einkommen reduzieren.
Gerade zu Beginn des Berufslebens lohnt es sich, sich über die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten zu informieren – denn frühes Sparen zahlt sich langfristig aus.
BAföG-Rückzahlung – nicht vergessen
Wenn du während des Studiums BAföG erhalten hast, beginnt die Rückzahlung in der Regel etwa fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Das Bundesverwaltungsamt informiert dich rechtzeitig über den genauen Zeitpunkt und die Höhe der Raten. Die Rückzahlung ist zinsfrei, aber du solltest sie in deiner Finanzplanung berücksichtigen. Wer frühzeitig und in größeren Beträgen zurückzahlt, kann oft von einem Rabatt profitieren.
Steuererklärung – lohnt sich fast immer
Auch wenn du als Angestellte oder Angestellter nicht verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben, lohnt es sich fast immer. Viele Berufseinsteiger bekommen mehrere Hundert Euro zurück, weil sie z. B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Versicherungsbeiträge geltend machen können. Die Steuererklärung kannst du bequem online über ELSTER oder mit einer Steuersoftware erledigen.
Vom Studentenbudget zur Gehaltsplanung
Mit dem ersten Gehalt steigt nicht nur dein Einkommen, sondern auch deine Verantwortung. Es ist sinnvoll, ein neues Budget zu erstellen, das Steuern, Sozialabgaben, Miete, Versicherungen und Rücklagen berücksichtigt. Plane auch regelmäßige Sparbeträge ein – etwa für Notfälle oder größere Anschaffungen.
Fazit: Ein neuer Lebensabschnitt – und neue Chancen
Der Wechsel vom BAföG zum Gehalt ist ein wichtiger Schritt in Richtung finanzielle Unabhängigkeit. Auch wenn du nun mehr Steuern und Abgaben zahlst, profitierst du von sozialer Absicherung, Rentenansprüchen und steuerlichen Vorteilen. Wer sich frühzeitig mit dem Thema Steuern beschäftigt, kann unnötige Nachzahlungen vermeiden – und das Beste aus seinem ersten Gehalt herausholen.










